Worum es geht
Mias mit seinen Geschwistern an der Bettlergemeinde bei der Mindersteigerung. – Holzstich von Emil Zbinden (1908–1991) für den Gotthelf-Band «Der Bauernspiegel», 1937
Verdingt, fremdplatziert, entmündigt, in Anstalten versorgt, psychiatrisiert, zwangsadoptiert oder zwangssterilisiert
Bis in die 1970er-Jahre, teilweise sogar länger, waren Menschen in der Schweiz von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffen. Wie viele es sind, wissen wir nicht. Viele der Betroffenen lebten und leben in schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
«Verletzten sie die engen bürgerlichen Normvorstellungen, erfolgten massive Eingriffe, die für sie ein Leben lang Folgen haben sollten.»
Dass ihnen Unrecht geschah, wird heute offiziell anerkannt. Der Bund und die Kantone baten verschiedentlich um Entschuldigung. Die Auseinandersetzung mit diesem dunklen Teil der jüngeren Geschichte unseres Schweizer Rechts- und Sozialstaats heisst, bereit zu sein sich zu erinnern. Erinnerungen können schmerzen. Erinnerungen können aber auch befreien und Wunden heilen. Das will das Berner «Zeichen der Erinnerung».
Bis wann ist es Fürsorge und wo beginnt der Zwang?