Recht und Unrecht

«Jusli» Wälchli, Verdingbub, Oberaargau, 1946

Jusli Wälchli, geb. 1930, wurde als 11-jähriger von der Jugendanwaltschaft des Kantons Bern wegen eines Kleindiebstahls auf einem Bauernhof im Emmental versorgt. Dort musste er während mehr als vier Jahren als Verdingbub chrampfe. Seine Heimatgemeinde bezahlte der Bauernfamilie pro Jahr 120 Franken für Kost und Logis. Er bekam: keine Liebe, keinen Lohn, keine Schulbildung.

Viele der damals angeordneten Versorgungen und Platzierungen waren willkürlich; unzählige Beschimpfungen, Demütigungen, Schläge und Übergriffe waren rechtswidrig.

Aber es gab auch nicht wenige behördliche Anordnungen und Eingriffe, die sich auf damals geltende Gesetze und Verordnungen stützen konnten. Sie waren formell recht-mässig, obwohl sie aus heutiger Sicht nicht richtig waren.

«Wenn wir heute Gesetze machen, sollte unser Ziel sein, dass auch künftige Generationen diese als richtig beurteilen werden.»

Dr. iur. Christoph Auer, Staatsschreiber des Kantons Bern

Ist immer gerecht, was Recht ist?

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